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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ConnectEats GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ConnectEats GmbH, An der Kirche 4, 09638 Lichtenberg/Erzgebirge (nachfolgend „ConnectEats") und ihren Auftraggebern.

(2) Auftraggeber können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ConnectEats stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragspartner

(1) ConnectEats bietet Catering-Dienstleistungen, insbesondere die Lieferung von Speisen und Getränken sowie ergänzende Leistungen wie Equipment und Personal, an.

(2) Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen ConnectEats und dem Auftraggeber zustande.

(3) ConnectEats ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Kooperationspartner als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Online-Plattform stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung durch ConnectEats in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.

(3) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

(2) Ein Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Kooperationspartner besteht nicht.

§ 5 Preise

(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Zusatzleistungen sowie nachträgliche Änderungen können gesondert berechnet werden.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der im Einzelfall vereinbarten Zahlungsart.

(2) Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 7 Anzahlung

(1) Ab einem Bruttoauftragswert von 2.500,00 € ist ConnectEats berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages zu verlangen.

(2) Die Anzahlung ist innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung zu leisten.

(3) Erst nach Eingang der Anzahlung erfolgt die verbindliche Terminreservierung.

(4) Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage nach Leistungserbringung fällig.

§ 8 Ausländische Auftraggeber

(1) Bei Auftraggebern mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Zahlung ausschließlich per Vorkasse.

(2) Der vollständige Rechnungsbetrag ist spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Leistungstermin zu entrichten.

(3) Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist ConnectEats berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Lieferung und Leistungserbringung

(1) Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Termin und Ort.

(2) Lieferzeiten sind nur verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden.

(3) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Anlieferung ordnungsgemäß erfolgen kann.

§ 10 Lieferkosten und Mindestbestellwert

(1) Lieferkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

(2) ConnectEats ist berechtigt, Mindestbestellwerte festzulegen.

(3) Wird der Mindestbestellwert nicht erreicht, kann ConnectEats einen Mindermengenzuschlag erheben oder den Auftrag ablehnen.

(4) Zusatzkosten aufgrund besonderer Lieferbedingungen können gesondert berechnet werden.

§ 11 Änderungen der Personenzahl

(1) Die bei Vertragsschluss angegebene Personenzahl ist verbindliche Kalkulationsgrundlage.

(2) Änderungen sind bis spätestens 5 Werktage vor dem Leistungstermin mitzuteilen.

(3) Reduzierungen von mehr als 10 % nach Ablauf dieser Frist bleiben unberücksichtigt und werden voll berechnet.

(4) Erhöhungen sind nur nach Verfügbarkeit möglich und können zu Mehrkosten führen.

§ 12 Stornierung

(1) Stornierungen bedürfen der Textform.

(2) Es gelten folgende Stornobedingungen:

a) Standard-Catering:

  • bis 10 Tage vor Termin: kostenfrei
  • 9 bis 5 Tage: 50 %
  • 4 bis 2 Tage: 75 %
  • weniger als 48 Stunden: 100 %

b) Veranstaltungen, Events und Messecatering:

  • bis 21 Tage vor Termin: 30 %
  • 20 bis 10 Tage: 50 %
  • 9 bis 5 Tage: 75 %
  • weniger als 5 Tage: 100 %

(3) Bereits entstandene Sonderkosten sind in jedem Fall vollständig zu tragen.

§ 13 Änderungen nach Vertragsschluss

(1) Änderungen bedürfen der Zustimmung von ConnectEats.

(2) ConnectEats ist berechtigt, hierfür zusätzliche Kosten zu berechnen.

(3) Kurzfristige Änderungen können abgelehnt werden.

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Im Falle höherer Gewalt ist ConnectEats für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Leistungspflicht befreit.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks und vergleichbare Ereignisse.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

(4) Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

§ 15 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

§ 16 Haftung

(1) ConnectEats haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 17 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

§ 18 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von ConnectEats.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 05/2026